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Gehören die Formen den Kunden? Wie werden die Formen später gewartet?
Die Eigentumsverhältnisse an den Formen richten sich nach dem Kooperationsvertrag. Trägt der Kunde die Formkosten, gehören die Formen standardmäßig dem Kunden, und wir übernehmen die kostenlose Lagerung während der Kooperationsdauer. Übernehmen wir die Formkosten (Kooperation bei Großbestellungen), gehören die Formen uns, und der Kunde hat ein vorrangiges Nutzungsrecht.
Für die anschließende Instandhaltung der Formen bieten wir regelmäßige Wartungsdienste an. Sollten während der Produktion Probleme mit den Formen auftreten, führen wir kostenlose Reparaturen durch (sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden), um die Produktionskontinuität zu gewährleisten.